Liebe Eltern,
wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, hat das sogenannte Notbremse-Gesetz den Bundesrat passiert. Ab Montag, 26. April 2021, wird es in den Schulen in Rheinland-Pfalz umgesetzt. Hier noch einmal die wichtigsten Änderungen sowie Hinweise auf die Umsetzung an unserer Schule auf einen Blick.
Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler
Bisher waren die Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz ein freiwilliges Angebot. Künftig dürfen sie die Schule nur noch besuchen, wenn sie zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet wurden. In den Schulen findet dazu zweimal wöchentlich ein Selbsttest statt. Ab kommender Woche erhalten die Schule einen neuen Test.
Hierbei handelt es sich um eine speziell für Grundschüler modifizierte Variante des SARS-CoV-2 Antigen Test von AESKU, der von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren unter Aufsicht eines Erwachsenen selbst durchgeführt werden kann. Das Design und die Anleitung sind bei AESKU.rapid Junior unter dem Motto „Du bist drachenstark“ kindgerecht aufbereitet. Die Gebrauchsanweisung dieser Selbsttest ist unter: https://corona.rlp.de/de/selbsttests-an-schule/ abrufbar.
Das Land stellt den Schulen die Testkits kostenlos zur Verfügung. Dabei gilt:
- auch vollständig Geimpfte und nach einer Corona-Infektion genesene Personen müssen den Testnachweis erbringen
- Testungen in den anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen oder bei Ärztinnen und Ärzten sind zulässig. Die Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.
- wer nicht am Test teilnimmt und auch keinen negativen Testnachweis einer anerkannten Testeinrichtung vorlegt, darf ab der Kalenderwoche 17 nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen. Wer trotzdem in die Schule kommt, muss sie wieder verlassen. Die Schülerinnen und Schüler müssen von ihren Eltern oder Sorgeberechtigten abgeholt werden. Diese Schülerinnen und Schüler bekommen ein pädagogisches Angebot, das dem entspricht, welches Schülerinnen und Schüler in den häuslichen Lernphasen während des Wechselunterrichts erhalten (Versorgung mit Arbeitsmaterialien, Erteilen von Arbeitsaufträgen etc.).
- Diese Regelung gilt für den gesamten Schulbetrieb, das heißt auch die betreuende Grundschule oder die Notbetreuung dürfen nicht besucht werden!
- Alle Lehrkräfte und Bedienstete der Grundschule Hahnstätten unterliegen ebenfalls der Testpflicht und führen regelmäßig Selbsttest durch
Die Schulgemeinschaft unter Einbeziehung des Schulelternbeirates und des örtlichen Personalrates hat beschlossen, Nachweise von Eltern und Sorgeberechtigten über Tests, die zuhause durchgeführt wurden, nicht zu akzeptieren.Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur die oben genannten Testnachweise annehmen werden. In begründeten Einzelfällen steht die Schulleitung für ein Beratungsgespäch zur Verfügung.
Die bereits vor den Osterferien angeregte Kooperation mit der Aartal-Apotheke wird aufgrund der neuen Bestimmungen des Landes nicht fortgeführt. Ich danke Herrn Quiring und Herrn Dr. Hoffmann nochmals für ihren Einsatz bei der Erstellung eines passgenauen Konzeptes für die Grundschule Hahnstätten.