Wichtige Regelungen

Wichtige Regelungen

Entschuldigung wegen Krankheit

Falls Ihr Kind wegen Krankheit verhindert ist, am Unterricht oder einer anderen Schulveranstaltung teilzunehmen, sind Sie verpflichtet, die Schule bis spätestens 7:55 Uhr zu verständigen. Sie können die Krankmeldung schriftlich (Grundschule Hahnstätten, Jahnstr. 21, 65623 Hahnstätten), telefonisch (06430/928296), per Fax-Mitteilung (06430/9250255) oder gerne auch per Email (info@grundschule-hahnstaetten.de) abgeben.

Auch das Mitgeben einer Information durch einen Klassenkameraden ist eine Variante, die sich in der Vergangenheit bewährt hat. Fehlt das Kind längere Zeit, muss die Schule spätestens am dritten Tag schriftlich und über den Grund unterrichtet sein.

Unterrichtsende vor den Ferien

Unterrichtsende vor den Sommerferien und am Tag der Zeugnisausgabe ist um 10:55 Uhr.

Sprechstunden

Schule und Elternhaus sind wichtige Partner in der Erziehungs- und Bildungsarbeit. Die Schullaufbahn Ihres Kindes kann nur in einem Klima der Aufgeschlossenheit, des Vertrauens und des gemeinsamen Gesprächs erfolgreich verlaufen. Halten Sie daher regelmäßigen und engen Kontakt mit der Schule und nutzen Sie die von uns angebotenen Informationsmöglichkeiten.

Liebe Eltern, sollte es Probleme geben, so bitte ich Sie, zunächst den Kontakt mit der Klassenleitung oder der Fachlehrkraft zu suchen. Sollte hier keine Lösung gefunden werden und Sie einen Gesprächstermin mit der Schulleitung wünschen, so wird unsere Sekretärin, Frau Pirc, mit Ihnen einen Termin absprechen. Gesprächstermine mit den Klassenleiterinnen oder Fachkräften vereinbaren Sie bitte nicht über das Sekretariat, sondern persönlich mit der Lehrkraft!

Hitzefrei

Die Schulleitung entscheidet eigenständig, ob die Wettersituation die Erteilung von Unterricht gestattet. Wenn aufgrund von großer Hitze Unterricht für Ihre Kinder unzumutbar sein sollte, werden wir den Unterricht um 12 Uhr beenden. Ihr Kind kann mit dem Schulbus nach Hause fahren oder zu Fuß nach Hause gehen. Für Ganztagsschüler und die Betreuende Grundschule  kann das Mittagessen planmäßig stattfinden. Der Bus um 13 Uhr fährt wie gewohnt.

Sollten Sie darauf angewiesen sein, findet eine verlässliche Betreuung bis 16 Uhr statt. Auch hier fährt der Schulbus!

Entsprechend Ihrer Rückmeldung des ausgegebenen ElternbriefesHitzefrei an öffentlichen Grundschulen in Rheinland-Pfalzverbleibt Ihr Kind wie darin von Ihnen angegeben in der Schule.

Eine aktuelle Information, dass wir den Unterricht vorzeitig beenden, finden Sie an diesem Tag ab 10 Uhr aktuell auf der Homepage.

Regelung bei witterungsbedingten Störungen der Busverbindungen

Bei Nichteintreffen des Busses nach 20 Minuten Wartezeit gehen die Schüler nach Hause oder verhalten sich so, wie sie es mit ihren Eltern für den Notfall abgesprochen haben (zu einer Nachbarin/ der Oma gehen etc.).

Wessen Kind zurück nach Hause kommt oder wer ein anderes Kind zu Hause aufnimmt, muss unbedingt und unverzüglich die Schule davon in Kenntnis setzen. Wir haben nach Möglichkeit zu kontrollieren und zu recherchieren, wo ein Kind verblieben ist. Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit unsere Email-Adresse für diese Mitteilung, falls die Telefonleitung aufgrund vieler Nachfragen völlig überlastet ist.

Wenn keine Busse fahren, sind Eltern nicht verpflichtet, ihr Kind persönlich in die Schule zu bringen! Wer sein Kind an einem Tag ohne Busverbindung in die Schule bringt, sollte davon ausgehen, dass er es auch wieder abholen muss.

Die Schule bemüht sich an Tagen, an denen viele Kinder fehlen, keine Klassenarbeiten zu schreiben oder Unterrichtsstoff von großer Wichtigkeit zu behandeln. Solche Tage können sich aber in einem langen Winter häufen. Deshalb stehen Schüler und Eltern auch in der Pflicht, sich gegebenenfalls zu erkundigen, was in der Schule an Bedeutsamem besprochen oder durch genommen wurde und den behandelten Unterrichtsstoff eigenständig zu Hause zu bearbeiten.

Informationen, ob Busse morgens eingesetzt werden erreichen auch die Grundschule sehr unzuverlässig oder verspätet. Bitte sehen Sie von Anrufen mit Fragen ab, die oben genannte Punkte betreffen. Das Sekretariat kann die Flut von Telefonaten nicht bewältigen.

 

Hausordnung der Grundschule Hahnstätten (Stand 2017)

Die Hausordnung der Grundschule Hahnstätten steht hier zum Download bereit.

Vorwort

Wo Menschen zusammen arbeiten und lernen, können sie ihr Zusammenleben erleichtern, indem sie sich an Regeln halten. In unserer Schule sollen sich alle wohlfühlen, SchülerInnen, MitarbeiterInnen, LehrerInnen, Eltern und Besucher. So kannst du dazu beitragen, dass Störungen, Unruhe, Auseinandersetzungen und Gefahren vermieden werden:

Allgemeine Regeln

  1. In der Schulgemeinschaft verhalte ich mich allen gegenüber freundlich, fair, rücksichtsvoll, hilfsbereit und höflich.
  2. Lehrer und Mitschüler grüße ich und sage „Danke“ und „Bitte“, wenn es angebracht ist.
  3. In der Schule bewege ich mich auf den Fluren und Treppen langsam, leise und rücksichtsvoll.
  4. Ich verwende keine Schimpfwörter und tue keinem weh. Wenn ich Konflikte nicht selbst friedlich lösen kann, wende ich mich an die Aufsicht.
  5. An das Eigentum anderer gehe ich nur, wenn ich die Erlaubnis des Besitzers habe.
  6. Teure Wertsachen und gefährliche Dinge bleiben zu Hause. Bringe ich trotzdem Spielsachen von zu Hause mit, muss ich alleine darauf aufpassen.

Sicherheit

  1. Ich halte mich immer an die Anweisungen der Aufsichtspersonen.
  2. Ich verlasse die Lerngruppe und den Pausenhof nur mit Erlaubnis des Lehrers. Diese Erlaubnis benötige ich auch im Sportunterricht, bei AGs und Ausflügen, wenn ich zur Toilette muss.
  3. Auf dem Pausenhof klettere ich nur auf dem dafür vorgesehenen Klettergerüst.
  4. Spielgeräte bleiben auf dem gepflasterten Hof.
  5. Ich spiele so, dass ich andere und mich nicht gefährde. Ich werfe nicht mit Sand, Kies, Stöcken oder Steinen.
  6. Bei Ballspielen sind auf dem Schulhof ausschließlich Softbälle erlaubt.
  7. Zum Pausenende bringen wir die Spielsachen wieder vollständig und ordentlich zurück.
  8. Bei Glatteis und Schnee werfe ich nicht mit Schneebällen und beachte aufgestellte Warnschilder.
  9. In den Pausen halte ich mich ausschließlich auf dem Schulhof auf. Das gilt auch an Regentagen. Dann trage ich regenfeste Kleidung oder stehe unter einem Dach.
  10. Auf dem Schulweg, an der Bushaltestelle und im Schulbus verhalte ich mich so, wie ich es in der Jugendverkehrsschule und der Busschule gelernt habe und höre auf den Busfahrer.

Sauberkeit

  1. Ich bin mitverantwortlich für Ordnung und Sauberkeit in meiner Klasse und Schule.
  2. In der Klasse halte ich Ordnung unter meinem Tisch und in meinem Eigentumsfach.
  3. Ich hänge meine Kleidung und den Turnbeutel an die Garderobe.
  4. Wir wollen eine saubere Toilette! Deshalb verlasse ich sie sauber und ordentlich. Ich halte mich dort nicht zum Spielen auf.
  5. Ich wasche mir die Hände nach dem Toilettenbesuch.
  6. Kaugummis lasse ich zu Hause.
  7. Bei Regenwetter streife ich meine Schuhe sorgfältig ab, wenn ich die Schule betrete. Wenn die Schlechtwetterfahne hängt, darf ich nicht ins Gebüsch, in den Sand  oder auf die Wiese gehen und nicht mit dem Ball spielen.
  8. Ich werfe Abfälle in den richtigen Behälter.

Verhalten beim Mittagessen, in der AG und der Betreuung

  1. Wir halten uns an die besprochenen Regeln.
  2. Wir beachten die Anweisungen der Aufsichtspersonen

 

Verfahren bei Ordnungsverstößen

Gemäß dem Beschluss der Gesamtkonferenz vom 23.10.2017 haben wir hier Verfahren bei Ordnungsverstößen in Anlehnung an die Hausordnung zusammengestellt. Die aufgeführten Maßnahmen stehen in Korrelation zur Schulordnung für öffentliche Grundschulen, Stand 10. Oktober 2008.